Acca Traduzioni ist ein Netzwerk für Fremdsprachen- und Übersetzungsarbeit mit Sitz in der historischen Altstadt Venedig und bietet Dolmetscher- und Übersetzungsdienste, Beeidigungen und Beglaubigungen von Dokumenten, Sprachkurse und fachliche Sprachberatungen zum Aufbau erfolgreicher internationaler Beziehungen. Acca Traduzioni geht davon aus, dass die Vielfalt der Weltsprachen kein Hindernis für die Kommunikation über Grenzen hinweg sein sollte. Sprachkenntnisse sind unverzichtbar, um auf einem globalen Markt konkurrenzfähig zu bleiben. Acca Traduzioni bietet daher auf hohem professionellen Niveau sprachliche Vermittlungsdienste und effiziente, auf die individuellen Bedürfnisse seiner Kund*innen abgestimmte Lösungen. - Einer freien Kommunikation aller mit allen soll nichts im Wege stehen.
Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Überwindung jeglicher Kommunikationsbarrieren so leicht wie möglich zu machen: schnell, effizient, zuverlässig, diskret und unter Wahrung allerhöchster Qualitätsstandarts.
Übersetzungen aus und in die international wichtigsten Sprachen, Beeidigungen, Beglaubigungen, Legalisationen, Apostillierungen, Untertitelung von Filmen und Videos, Umschriften und Transkriptionen, Synchronisation und Voice-Over, Dolmetscherdienste, Vermittlung mehrsprachiger Hostessen, Sprach- und Nachhilfeunterricht sowie fachliche Beratung.
Um allen Wünschen entgegenkommen zu können, verfügt Acca Traduzioni über ein großes Mitarbeiternetzwerk aus muttersprachlichen Fachübersetzer*innen und Dolmetscher*innen für jede Art von Veranstaltung. Bei der Ausführung unserer Arbeit achten wir strengstens auf exakte, originalgetreue Wiedergabe der Inhalte, angemessene Terminologie sowie ein entsprechendes Stilregister. Layout und elektronische Formatierung werden selbstverständlich originalgetreu beibehalten. Dazu arbeiten wir grundsätzlich digital im Originaldokument und übernehmen bei der Übersetzung alle ursprünglichen Einstellungen des Originals.
Acca Traduzioni garantiert die Ausführung aller Arbeiten unter Wahrung höchster professioneller Standarts. Sollten Kund*innen dennoch berechtigten Grund zu Beanstandung haben, werden wir umgehend und auf eigene Kosten für eine Neuübersetzung innerhalb einer von uns festgesetzten Frist Sorge tragen.
Selbstverständlich! Sämtliche persönliche Daten und Inhalte sowie alle anderen an Acca Traduzioni und deren Mitarbeiter*innen übermittelten Informationen werden stets mit höchster Diskretion behandelt.
Um eine hochwertige Übersetzung und die Verwendung adäquater und einheitlicher Terminologie nicht nur im zu übersetzenden Dokument selbst, sondern auch in etwaigen Folge-Übersetzungen zu gewährleisten, nutzen wir professionelle digitale Übersetzungsprogramme (insbesondere Trados), die auch von anderen führenden Übersetzungsagenturen benutzt werden. Nichtsdestotrotz liegt die Hauptarbeit für Acca Traduzioni selbstverständlich nach wie vor bei den qualifizierten und verlässlichen Fachleuten unseres Übersetzer*innen-Teams.
Die Kosten einer Übersetzung variieren je nach Textlänge, Textsorte und Thema (mehr oder weniger fachspezifischer oder technischer Wortschatz), dem Format des eingesandten Dokuments (ob in analoger Papierform, ob Konvertierung notwendig, eventuelle Schwierigkeiten bei der Formatierung), Dringlichkeit der Übersetzung und der Sprachenkombination. Bitte setzen Sie sich mit uns für einen individuellen Kostenvoranschlag per Mail in Verbindung.
Oft wird von offiziellen Stellen neben dem Originaldokument eine „beeidigte Übersetzung“ oder „beglaubigte Übersetzung“ oder „apostillierte Übersetzung“ oder „legalisierte Übersetzung“ verlangt, ohne dass diese Termini genauer erklärt würden:
Bei einer beeidigten/beglaubigten Übersetzung („Asseverazione“) handelt es sich um die offizielle Bestätigung der Originaltreue der Übersetzung gegenüber dem Originaldokument. In Italien wird diese Beeidigung an einem Gericht oder durch einen Friedensrichter vorgenommen.
Bei einer Apostillierung/Legalisation („Legalizzazione“) handelt es sich um eine offizielle Bestätigung der rechtlichen Gültigkeit der auf dem zu übersetzenden Originaldokument befindlichen Unterschrift (in Italien bei der Präfektur, „Prefettura“) bzw. um eine Bestätigung der Rechtskräftigkeit der Unterschrift auf dem Beeidigungsprotokoll. Letztere erfolgt in Italien bei der Staatsanwaltschaft („Procura“).
Um ein einfaches Dokument in Italien rechtlich anerkennen zu lassen, genügt normalerweise eine Beglaubigung.
Von ausländischen Behörden ausgestellte Urkunden und Bescheinigungen erhalten in Italien rechtliche Gültigkeit, indem in dem Land, in dem das betreffende Dokument ausgegeben wurde, entweder eine Apostille oder aber eine Legalisation erstellt werden, die dann ihrerseits übersetzt und beeidigt werden müssen.
Um ein einfaches italienisches Dokument für die Vorlage im Ausland rechtskräftig zu machen, bedarf es einer beeidigten Übersetzung und einer Legalisation oder Apostille.
Um von italienischen Behörden ausgestellten Urkunden und Bescheinigungen rechtliche Gültigkeit für die Vorlage im Ausland zu geben, müssen folgende bürokratische Schritte durchgeführt werden: Legalisation bzw. Apostillierung der Unterschrift des Originaldokuments, beeidigte Übersetzung des Dokuments und Legalisation bzw. Apostillierung der auf dem Beeidigungsprotokoll geleisteten Unterschrift.
Legalisations- und Beglaubigungsverfahren bearbeitet Acca Traduzioni grundsätzlich in Zusammenarbeit mit dem Gericht der Stadt Venedig, dem Gericht der Stadt Padua und dem Gericht der Stadt Treviso.
Dokumente, die in den folgenden Staaten ausgestellt wurden, sind der Beglaubigungspflicht enthoben: Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, Lettland (für Dokumente, die nach dem 31.10.2010 ausgestellt wurden), Luxemburg, die Niederlande (Niederländische Antillen und Aruba), Polen, Portugal, Türkei.
Ebenfalls von der Beglaubigungspflicht ausgenommen sind Dokumente, die von Diplomat*innen und Botschaftsvertreter*innen der folgenden Länder ausgegeben wurden: Österreich, Belgien, Zypern, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Griechenland, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Moldau, Norwegen, die Niederlande, Polen, Portugal, die Tschechische Republik, San Marino, Slowenien, Spanien, Schweden, die Schweiz, Türkei, Ungarn.
Von der Legalisationspflicht befreit sind außerdem Zertifikate und Urkunden der folgenden Unterzeichnerländer des Haager Abkommens, insofern den fraglichen Dokumenten eine sogenannte Apostille beigelegt wird: Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Australien, Aserbaidschan, Bahamas, Barbados, Belize, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Brunei, Bulgarien, China, Zypern, Kolumbien, Kroatien, Ecuador, El Salvador, Estland, Russische Föderation, Fidschi, Finnland, Georgien, Japan, Großbritannien (Insel Man), Griechenland, Grenada, Honduras, Indien, Island, Cookinseln, Marshall-Inseln, Israel, Kasachstan, Lesotho, Litauen, Liberia, Liechtenstein, Makedonien, Malawi, Malta, Mauritius, Mexiko, Moldau, die Mongolei, Montenegro, Namibia, Niueinsel, Norwegen, Neuseeland, Panama, Fürstentum Monaco, die Tschechische Republik, Republik Korea („Südkorea“), die Dominikanische Republik, Rumänien, St. Christoph und Nevis, San Marino, Samoa, St. Lucia, St. Helena, Serbien, die Seychellen, Slowakei, Slowenien, Spanien, Suriname, Schweden, die Schweiz, Swasiland, Vereinigte Staaten von Amerika, Südafrika, Tonga, Trinidad und Tobago, Ukraine, Ungarn, Vanuatu, Venezuela, Britische Jungferninseln.
Bitte beachten Sie: Dokumentenlegalisation durch eine Apostille ist nur für Dokumente vorgesehen, die von den Unterzeichnerländern des Haager Abkommens im nicht-italienischen Ausland ausgestellt wurden. Dokumente, die hingegen in Italien von einer Botschaftsbehörde dieser Länder ausgegeben wurden, bedürfen einer gesonderten Legalisation (in Italien durch die Präfektur „Prefettura“).
Schweden stellt einen Sonderfall dar: Dort ausgestellte Dokumente müssen legalisiert werden, während Dokumente, die in einem schwedischen Konsulat in Italien ausgegeben wurden, in Italien keiner Legalisation/Apostillierung bedürfen.
Auch für Argentinien gelten Sonderbestimmungen: Ein Abkommen zwischen der Republik Italien und der Republik Argentinien regelt den Austausch von Familienstandsurkunden und die Aussetzung der Legalisationspflicht unter der Voraussetzung, dass die Dokumente ein Datum, eine gültige Unterschrift und, sofern erforderlich, den Stempel bzw. das Siegel der ausstellenden Behörde aufweisen. Entsprechend werden Dokumente, die nicht über den offiziellen Weg einer italienischen diplomatischen bzw. Botschaftsbehörde, sondern vom/von der Betreffenden selbst ausgestellt wurden und nicht durch einer Legalisation oder einer Apostille legalisiert sind, nach Artikel 6, letzter Absatz des Abkommens, einer Echtheitskontrolle unterzogen.
Wenn die Dokumente, die Sie übersetzen lassen möchten, bereits in digitaler Form vorliegen, können Sie sie uns entweder über das KONTAKT-Formular auf unserer Internetseite oder aber als Anhang in einer E-Mail zusenden.
Wenn Sie die zu übersetzenden Dokumente jedoch nur “analog”, in Papierform vorliegen haben, können Sie uns telefonisch unter +393476435714 oder per E-Mail kontaktieren, um eine der alternativen Zustellungsarten zu vereinbaren: per Post oder Botendienst, per Fax oder auch persönlich in den Geschäftsräumen von Acca Traduzioni oder an einem anderen, persönlich zu vereinbarenden Ort.
Meeting, Firmenbesuch, Runder Tisch oder Verkaufsabschluss? Hierfür brauchen Sie eine/n Verhandlungsdolmetscher*in.
Ausstellung notarieller Urkunden oder anderer Dokumente bei einem Notar? In diesem Fall sieht das Gesetz die Anwesenheit eines Dolmetschers/einer Dolmetscherin und eines Zeugen/einer Zeugin vor. Kongress, Tagung oder Konferenz mit vielen Teilnehmer*innen? Simultanübersetzer*innen sorgen für kontinuierliche Aufmerksamkeit aller Teilnehmenden. Voraussetzung ist, dass der Veranstaltungsraum über ausreichend Platz für den Einbau schalldichter Übersetzerkabinen verfügt. Falls dies nicht der Fall und der Platz begrenzt ist, können Sie eine/n Bidule-Dolmetscher*in in Betracht ziehen. (Diese/r arbeitet nicht in einer Übersetzerkabine, sondern – unter Einsatz einer sogenannten Flüsteranlage bzw. Bidule - direkt bei Ihnen im Veranstaltungsraum. Die Veranstaltungsteilnehmer*innen hören über Kopfhörer in diesem Fall neben der Übersetzung auch die Hintergrundgeräusche.)
Kongress, Tagung oder Konferenz mit einer kleineren Gruppe ausländischer Teilnehmender? Hier eignet sich ein/e Flüsterdolmetscher*in: Diese/r sitzt direkt neben den Gästen und übersetzt das Geschehen simultan im Flüsterton.
Kongress, Tagung oder Konferenz mit einem/r einzigen anderssprachigen Teilnehmer*in? In diesem Fall bietet sich konsekutives Dolmetschen an, vorausgesetzt, dass der/die betreffende Redner*in im Rahmen der Veranstaltung nicht ständig aktiv involviert ist, sondern nur eine begrenzte Zahl an Redebeiträgen übernimmt.
Ja. Auf Anfrage organisiert Acca Traduzioni individuell passende Individual- und/oder Gruppenkurse für Privatleute oder Firmen. Die von uns vermittelten Italienisch- bzw. Fremdsprachen-Lehrer*innen sind selbstverständlich stets Muttersprachler*innen.